Welche zwei Arten der Durchsuchung nach §§ 102 ff. gibt es und worin liegen die Unterschiede?

Zu unterscheiden sind die Durchsuchung beim Verdächtigen (§ 102) und die Durchsuchung bei anderen Personen (§ 103).
 
Bei § 102 muss nach h.M. noch nicht einmal ein Anfangsverdacht bestehen; Eine Vermutung, die sich auf kriminalistische Erfahrung stützen lässt, genügt bereits; nicht ausreichend sind nur Vermutungen, die sich nicht auf tatsächliche Anhaltspunkte oder kriminalistische Erfahrungen stützen können. § 103 verlangt hingegen das Vorliegen von Tatsachen.
 
§ 102 gestattet die Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen sowie seiner Person (z.B. auch noch die natürlichen Körperöffnungen, nicht aber die Suche im Körper, für die die §§ 81a ff. gelten). Letzteres ist bei § 103 nicht ausdrücklich genannt, aber gleichwohl erfasst, weil § 81c gegenüber derselben Person sogar noch mehr erlauben würde.

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