Geschichte des Mittelalters

Was sind Lehen bzw. das Lehnsrecht?

-Lehen: weltliches Gut. 
z.B. ein Stück Land (mit Gebäuden), ein politisches Amt, ein Recht (zu fischen, jagen, Steuern einzutreiben)
 
-der Eigentümer (Lehnsherr) gab dieses Lehen unter einer Bedingung (z.B. gegenseitige Treue) in den zumeist erblichen Besitz des Berechtigten, der dadurch selbst zum Lehnsmann wurde (unter Vorbehalt eines Anheimfalls)

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