Geschichte des Mittelalters

Stadtrecht

-ursprünglich kaiserlich oder landesherrliches Vorrecht, durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde
 
-kein einheitliches "Stadtgesetz", sondern besteht aus mehreren Privilegien und Einzelrechten, von denen das Marktrecht das älteste ist

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