Einkommensteuer

Warum gibt es für die Tätigkeit von Personengesellschaften besondere Regelungen für die Versteuerung der erzielten Gewinne?

Wegen der fehlenden Erfassung durch die Einkommensteuer (§1 Abs. 1 EStG erfasst nur natürliche Personen = Menschen) und durch die Körperschaftsteuer (§3 Abs. 1 KStG) gäbe es ohne die Regelungen zur Mitunternehmerschaft in §15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (sog. Transparenzprinzip) keine Besteuerung der Gewinne von Personengesellschaften.

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