Einkommensteuer

Wie erfolgt die Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft und wie werden die Einkünfte festgestellt?

Der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft umfasst:
 
auf Stufe 1:
* laufender Gewinn der Mitunternehmerschaft lt StB
* Ergebnis aus Ergänzungsbilanzen
 
auf Stufe 2:
* Ergebnis aus Sonderbilanzen
 
zusätzlich: 
* Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen
 
Die Ermittlung und Verteilung des Gesamtgewinnes erfolgt im Rahmen einer tabellarischen Gewinnverteilung.
 
Der Gewinn wird zusammen mit den anderen Besteuerungsgrundlagen gesondert und einheitlich gem. §179 Abs. 2, §180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchstabe a AO festgestellt.

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