BWL 1 - Ray  

2.1 Gründung

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Vereinfachungsregel, für Gründer, die klein anfangen wollen und Bürokratie dem Verwaltungsaufwand aus dem Weg gehen wollen.
„Die für Umsätze (…) geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern (…), nicht erhoben, wenn der (…) Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“

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