BWL 1 - Ray  

2.4 Personalwirtschaft

Wichtigsten Infos zur Kündigung!

- Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (muss wirksam unterzeichnet sein) und ist schriftlich auszusprechen!
- Beendigungskündigung = "worst case". Eher "Änderungskündigung", also neuer Vertrag mit geänderten Bedingungen (neuer Standort, etc.)
- Unterscheidung zwischen:
□ Außerordentliche Kündigung: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen (schwere Beleidigung, Diebstahl, sexuelle Belästigung, etc.), Anhörung beim BR, es muss unzumutbar sein das Arbeitsverhältnis bis zur regulären Frist fortzuführen
□ Ordentliche Kündigung: Kündigungsfristen beachten: 4 Wochen bis 15. oder Ende, erhöht sich mit Betriebszugehörigkeit bis zu 7 Monate, abweichende Regelung bei Tarifverträgen möglich

Diskussion