Einkommensteuer

Sind Veräußerungsgewinne gem. §16 EStG auch dann nach §34a EStG begünstigt, wenn §16 Abs. 4 bzw. §34 Abs. 3 EStG beansprucht wurden?

Nein, eine Doppelbegünstigung ist gem. §34a Abs. 1 S. 1 EStG ausgeschlossen.

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