Distributionspolitische Entscheidungen

Was versteht man unter dem Indirekten Vertrieb?

 
Indirekter Vertrieb liegt dann vor, wenn rechtlich und wirtschaftlich selbständige Einzel- und/oder Großhändler (Absatzmittler) oder vertraglich gebundene, aber wirtschaftlich selbständige Kooperationspartner (z.B. Franchisenehmer) in den Absatzkanal eingeschaftet sind.
(das Produkt geht vom Hersteller über mindestens einen Absatzmittler zum Endverbraucher. )
 
 
 

Dabei können die wechselseitigen Beziehungen zwischen Händler und Absatzmittler entweder frei(d.h. ohne längerfristige gegenseitige Vereinbarungen ausgestaltet) oder aber vertraglichgeregelt sein (impliziert insbesondere eine Begrenzung der Freiheitsgrade der Absatzmittler und gewährleistet gleichzeitig eine bessere Durchsetzbarkeit der gesamten Marketingpolitik des Herstellers im Absatzkanal) .

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