Gesetzliche Schuldverhältnisse

Wer trägt die Beweislast für Fehler der Produkts nach dem ProdHaftG?

entgegen des § 1 IV der Hersteller
 
Grund: europarechtskonforme Auslegung (EuGH hat sich auch hier käuferfreundlich  ausgesprochen)
Hersteler trägt Entlastungsbeweis, Grund: Käufer hat keine Einblicke in Produktion, ihm wird Nachweis regelmäßig unmöglich sein 

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