Muster 

Muster Gerichtsbescheid - Besonderheiten 

Aktenzeichen
 
 
Verwaltungsgericht Berlin
Im Nahmen des Volkes
Gerichtsbescheid
 
In der Verwaltunsstreitsache
des ...
 
 
gegen 
den ...
 
hat die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin durch ... am ... entschieden: 
 
Tenor der vorläufigen Vollstreckbarkeit:
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
 
Tatbestand:
In der Prozessgeschichte ist ein Hinweis auf die - das VG nicht bindende - Anhörung der Beteiligten zur Entscheidung durch Gerichtsbescheid (§ 84 I 2 VwGO) vor dem Abschlusssatz aufzunehmen
 
Entscheidungsgründe:
→ Zulässigkeit der Entscheidung mittels Gerichtsbescheid innerhalb der prozessuale Vorfragen
→ Widerspruch unbeachtlich, da nach § 84 I 2 VwGO lediglich Anhörung notwendig 
→ Besonderheit bei Rechtsbehelfsbelehrung, da sowohl Antrag auf Zulassung zu Berufung als auch Antrag auf mündliche Verhandlung (§ 84 II Nr. 2 VwGO) gestellt werden kann! 

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