Einkommensteuer

Wie werden bei der Berechnung der Beteiligungshöhe eigene Anteile der GmbH behandelt?

Hält eine GmbH bzw. AG eigene Anteile, so ist für die Frage einer Beteiligung i.S.d. §17 EStG das um die eigenen Anteile der Kapitalgesellschaft verminderte Nennkapital maßgebend.

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