Einkommensteuer

Wie ermitteln sich gem. §17 Abs. 2 EStG der Veräußerungsgewinn?

Gem. §17 Abs. 2 EStG ermittelt sich der Veräußerungsgewinn grds. wie folgt:
 
Veräußerungspreis
- Veräußerungskosten
- Anschaffungskosten
= Veräußerungsgewinn

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