Muster 

Muster Gerichtliche Entscheidung nach eingelegtem Widerspruch im Rahmen der einstweiligen Verfügung

Beachte: Die Entscheidung über den Widerspruch ergeht in Urteilsform, §§ 925 I, 936 ZPO. Beachte ggf. die Veränderung bei der Bezeichnung der Parteien.
 
Amtsgericht Frankfurt
Im Namen des Volkes 
Urteil
 
 
In der einstweiligen Verfügungssache 
des ... 
Verfügungsklägers,
- Verfahrensbevollmächtigten: ... -
gegen
den ... 
Verfügungsbeklagten,
hat das Amtsgericht Frankfurt
durch den Richter am Amtsgericht Kleine
auf die mündliche Verhandlung vom ... 
für Recht erkannt: 
 
Den Widerspruch abweisend:
Die einstweilige Verfügung vom ... wird bestätigt. 
Der Verfügungsbeklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreites zu tragen. 
(Eine Entscheidung über die vorl. Vollstreckbarkeit ergeht nicht. Das Urteil, mit dem die einstweilige Verfügung bestätigt wird, ist Teil des einstw. Rechtsschutzverfahrens, bei dem sich die Vollstreckbarkeit aus der Natur derselben ergibt.) 
 
Dem Widerspruch stattgebend:
Die einstweilige Verfügung des Gerichts vom ... wird aufgeboen und der Antrag des Verfügungsklägers vom ... auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die ...
 
Beachte: Neben der Aufrechterhaltung und der Aufhebung der einstweiligen Verfügung kann das Gericht den Tenor der einstweiligen Verfügung auch abändern oder von einer Sicherheitsleistung abhängig machen, § 925 II ZPO
 
 
Tatbestand: 
 
 
Entscheidungsgründe: 
A. Zulässigkeit
  • Allgemeine Prozessvoraussetzungen
  • Statthaftigkeit des Widerspruchs
    • Wenn eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen worden ist, §§ 936, 922, 924 ZPO 
  • Zuständigkeit
    • Grundsätzlich das Gericht, welches die einstweilige Verfügung erlassen hat, §§ 936, 924 ZPO 
    • Ausnahme wenn ein unzuständiges Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen hat
 
B. Begründetheit
Beachte: Die Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch müssten vorliegen. → Maßgeblich ist nur der Zeitpunkt, in dem der Widerspruch geprüft wird 
  • Zulässigkeit des Antrags auf einstweilige Verfügung
  • Begründetheit des Antrags auf einstweilige Verfügung 

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