Politik

Teil 3

das Versicherungsprinzip im Sozialstaat... (1)

  • die Bürgerinnen und Bürger sind per Gesetz verpflichtet, sich gegen Gefahren die ihre menschenwüdige Existenz gefährden könnten, zu versichern
  • die Bürgerinnen und Bürger können sich gegen Gefahren, die ihre menschenwürdige Existenz gefährden könnten, versichern
  • der Bürgerinnen und Bürger haben hier eine Wahlfreiheit
 

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