Welche SE-Anspruch bei "Mangelfolgeschäden"?

SE neben der Leistung, da eine Nacherfüllung den Schaden nicht entfallen lassen würde 
 
a.A.: direkt über § 280 I
--> da Rücksichtsnahmepflicht verletzt aus § 241 II BGB 
-> Konsequenz = Regelmäßige Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB
 
h.M.: über Sondervorschriften iVm § 280 I
--> da Mangelfolgeschaden = Folge eine leistungsbezogenen Pflichtverletzung 
-> Konsequenz: Verjährung der besondern Vorschriften 

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