Einkommensteuer

Wie sind die Einkünfte eines Berufsträgers zu behandeln, wenn er neben einer freiberuflichen Tätigkeit noch eine gewerbliche ausübt?

* Sind die beiden Tätigkeiten nach der Verkehrsauffassung ohne weitere Schwierigkeiten voneinander trennbar, so werden sie steuerrechtlich getrennt als Einkünfte gem. §15 EStG und §18 EStG behandelt.
* Sind die Tätigkeiten nicht voneinander trennbar, so muss der gesamte Betrieb als einheitlicher Betrieb angesehen werden. Ob die Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich anzusehen ist, ist danach zu beurteilen, welche Tätigkeit der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt.

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