Einkommensteuer

Wann ist eine Verteilung des Übergangsgewinnes ausgeschlossen?

Eine Verteilungsmöglichkeit ist gem. H 4.6 (Keine Verteilung des Übergangsgewinns) EStH in folgenden Fällen ausgeschlossen:
* Übergang von §4 Abs. 1 oder §5 EStG zu §4 Abs. 3 EStG4
* Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes,
* Einbringung eines Betriebes in eine Personengesellschaft zu Buchwerten.
 
Lt. BFH ist eine Verteilung eines Übergangsverlustes ebenfalls nicht möglich.

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