Ist eine Drittwiderspruchsklage wegen Sicherungseigentum möglich? Was spricht dafür, was dagegen?

Bei der Drittwiderspruchsklage wegen Sicherungseigentum wird zum Teil vertreten, dass § 805 ZPO einschlägig wäre, weil es ein verkapptes besitzloses Pfandrecht sei. HM sagt § 771, weil es sich um vollwertiges Eigentum handelt.

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