erlischt die Forderung gegen eine KG, wenn diese ihr Handelsgeschäft gem. §25 HGB veräußert?

nein. Es haften alter sowie neuer Firmeninhaber. Durch §25 HGB entsteht eine Gesamtschuld (siehe §26)
-> ansprechen, wenn man Ansprüche gegen die alte KG prüft, ob evtl erloschen

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