Einkommensteuer

Welche Tätigkeiten fallen unter die Einkünfte gem. §19 EStG?

§19 EStG erfasst die Einkünfte aus der nichtselbstständigen Arbeit von Arbeitnehmern und Angestellten.
 
Darunter fallen nach §19 Abs. 1 S. 1
Nr. 1: Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst
 
Nr. 1a: Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung
 
Nr. 2: Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen
 
Nr. 3: laufende Beiträge und laufende Zuwendungen des Arbeitgebers aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung für eine betriebliche Altersversorgung.

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