Einkommensteuer

Wann gilt der Arbeitslohn als zugeflossen?

Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet, §38a Abs. 1 S. 2 EStG.
 
Sonstige Bezüge werden dagegen in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Arbeitnehmer zufließen, §38a Abs. 1 S. 3 EStG.

Diskussion