Einkommensteuer

Welches sind die Vergünstigungen des §8 Abs. 3 EStG?

1. Bewertung mit dem um 4% geminderten Endpreis, zu dem der Arbeitgeber die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet.
2. Rabat--Freibetrag i.H.v. 1.080 EUR pro Kalenderjahr und Dienstverhältnis.

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