Fehler in Klausuren

Ist die dingliche Einigung frei widerrufbar?

Ja, Umkehrschluss zu § 873 II BGB
allerdings muss der Widerruf bis zum Vollzug der dinglichen Einigung, also bis zur Übergabe bzw. bis zum Übergabesurrogat dem Erwerber zugehen.

Diskussion