Definitionen

Rechtsverordnung

  • Art. 80 GG
  • Rechtsnormen (also Gesetze), die von der Exekutive zur Regelung staatlicher Angelegenheiten erlassen werden
  • sind abstrakt-generell (wie Rechtsnormen)
  • bei Rechtswidrigkeit: Nichtigkeit
  • Rechtsschutz durch die abstrakte Normenkontrolle (§ 47 VwGO)
    • Gerichte müssen Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht prüfen
  • Unterschied zu Rechtsnormen: erlassende Stelle
    • also nicht die Legislative 
  • gibt es wie Rechtsnormen auf Bundes- und Landesebene

Diskussion