Abgabenordung

Wie geht das FA vor wenn, Einkünfte erzielt werden von EINER Person und zur Einkommensermittlung ein anderes FA zuständig ist als das FA welches die Steuern vom Einkommen ermittelt (bpsw. örtliche Trennung der Einkünfte)

Gesonderte Feststellung nach § 180 I Nr.2b) [gilt jedoch nur bei Gewinneinkünfte also bspw. nicht bei V+V]

Diskussion