Abgabenordung

Wem muss das FA den gemeinsamen einheitlichen Festellungsbescheid zukommen lassen? (3 Stufen)

1.) § 183 I. S1 gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter wurder ernannt => diesem ist es zuzustellen
 
2.) § 183 I. S2, wenn kein Bevollmächtigter ernannt wurde dann erhält Vertretungsberechtigter
 
3.) § 183 I s.3&4, wenn Stufe 1 und zwei nicht erüfllt kann FA einen Frist setzten dass einer bestimmt wird
 
Greifen alle nicht => muss jedem beteiligten der Feststellungsbescheid zugehen

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