Abgabenordung

Wie hängt § 171 X AO mit 181 V AO zusammen?

Ablaufhemmungen:
 
171 X:
Greift wenn der Folgebescheid verjährt => Verjährung des Folgebescheids wird aufgehoben
 
181 V:
Greift wenn Grundlagenbescheid verjährt =>
Grundlagenbescheid ist für nicht verjährten Steuerfestsetzungsbescheid noch verfügbar
 

Diskussion