Abgabenordung

Merkmal zwischen §172 I Nr. 2a) und Einspruch §347

Schlichte Änderung:
- punktuell
- formfrei (bspw. telefonisch)
- Frist
- Aussetzung der Vollziehung (AdV) nicht möglich
 
Einspruch:
- umfassende Bescheidprüfung § 367
- formgebunden
- Frist
-AdV möglich
 

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