Abgabenordung

Unterschied Korrekturnomr §175 I Nr. 2 (rückwirkendes Ereignis)
und § 173 Tatsache nachträglich bekant

Beim rückwirkenden Ereignis ist der Bescheid bereits rechsmäßig und das Ereignis tritt erst NACH bekanntgabe ein hat aber noch Auswirkung auf den Bescheid
 
nachträglich Bekannt:
Ereigniss war bereits vor Bescheid Bekanntgabe vorhanden nur dem FA nicht bekannt

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