Definitionen

Bauordnungsrecht

Funktionen:
  • Gefahrenabwehr im Baubereich
    • immer mit Gesetzesvorbehalt
    • konditionaler Normaufbau
  • Vollzug der Bauleitplanung
  • Gewährleistung der Einhaltung anderer gesetzlicher Bestimmungen
 
Ordnungsrechtliche Systematik:
  • Anforderungen an bauliche Anlagen:
    • u.a. an Anordnung, Errichtung, Änderung, Instandhaltung und Abbruch
  • man braucht eine Eingriffsermächtigung
  • Baugenehmigung: präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
    • dadurch: Schutz der öffentlichen Sicherheit
    • aber Genehmigungsanspruch

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