Nenne 4 Unterschiede, die sich aus der öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Regelung der Benutzung eines Schwimmbades ergeben.

Öffentlich-rechtlich
  • Regelung erfolgt durch Satzung
  • Gebührensatzung
  • Satzungsinitiative durch BM, Beschluss durch GR
  • Ausfertigung, Bekanntmachung, Anzeigepflicht
  • Öffentlich-rechtliche Verwaltungsvollstreckung
Privatrechtlich
  • Schuldrechtlicher Vertrag
  • Privatrechtliches Entgelt
  • Regelung erfolgt nach BGB
  • kein vorgefertigtes Verfahren
  • Mahnung auf privatrechtlicher Grundlage möglich

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