Z07 - Bürgschaft

01 - Systematik und Allgemeines, Aufbauschemata

Wie erfolgt der Erst- und Zweiterwerb von Sicherungsrechten? 

Der Ersterwerb von Sicherungsrechten erfolgt nach speziellen Vorschriften des jeweiligen Sicherungsrechts. 
 
Beim Zweiterwerb muss zwischen abstrakten und akzessorischen Sicherungsrechten unterschieden werden.
 
Bei akzessorischen Sicherungsrechten geht das Sicherungsrecht (wie der Anspruch aus § 765 I BGB) ipso iure gem. § 401 BGB (oder spezielle Vorschriften wie § 1153 BGB) mit Abtretung der Hauptforderung auf den Zessionar über. 
 
Bei abstrakten Sicherungsrechten bedarf es einer gesonderten Übertragung z.B. bei der Grundschuld gem. §§ 873, 1191 I, 1153 BGB

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