Ril. 820 Grundlagen des Oberbaus

Oberbautechnische Freigabe

Oberbautechnische Freigabe für anzeigefreie Baumaßnahmen (Ril. 820.0120).
Für welche Strecken ist nach Stopf-Richtarbeiten nach Neu und Umbau (Ril 824.2310), sowie „Schienen in Gleisen erneuern oder auswechseln“ (Ril 824.2510) zusätzlich die Voraussetzung einer "vereinfachten fahrtechnischen Teilfreigabe erforderlich? (siehe hierzu Ril. 820.0120 Abschnitt 3 Abs.2)

Für Strecken mit zul V > 200km/h

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