Umwandlung - Steuer, Bilanzierung HGB

Warum ist die handeslrechtliche Schlussbilanz nach § 17 UmwG einen Tag vor dem Handelsrechtlichem Verschmelzungsstichtag aufzustellen?

Die Schlussbilanz dient der Abgrenzung des Ergebnisses,
das der übertragende Rechtsträger für eigene Rechnung bzw. für Rechnung
des übernehmenden Rechtsträgers erwirtschaftet.

Diskussion