Umwandlung - Steuer, Bilanzierung HGB

Welche Werte dürfen bei der Buchwertverknüpfung nicht angesetzt werden? (4 Stück)

- selbst erstellte IVG dürfen nur angesetzt werden wenn übertragenden RT diese selbst bilanzierthat
- gegenseitige Forderunge/Verbindl.
- eigene Anteile (mindern das Reinvermögen)
- Nebenkosten der Verschmelzung
 
Info lat. Steuern:
Beim übertragenden Rechtsträger bilanzierte (aktive und/oder passive) latente
Steuern sind nach den steuerlichen Verhältnissen des übernehmenden Rechtsträgers
zu bilanzieren und zu bewerten, soweit die Unterschiede zwischen dem handelsrechtlichen
und dem steuerlichen Wertansatz auch nach der Verschmelzung
weiterhin bestehen

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