Umwandlung - Steuer, Bilanzierung HGB

Steuer, Verschmelzung, KapG auf PerSG
 
Was ist vor Übernahmeergebnis zu ermitteln? (Schritt 1 Übernahmeergebnis)

§7 UmwStG Ausschütungsfiktion
Gewinnrücklagen  der übertragenden KapG sind von deren Anteilseigner als 20 EStG Einkünfte zu versteuern
 
Beachte:
8b KStG wenn Anteilseigner KapG
TEV bei Beteiligung >= 1% (unabhängig ob im PV)
Beteiligung kleiner 1% + PV  => Abgeltungssteuer

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