Umwandlung - Steuer, Bilanzierung HGB

Info Gewerbesteuer § 18

Es fällt Gewerbesteuer und KSt beim übertragenen RT an wenn ein Übertragungsgewinn durch die Hebung stiller Reserven entsteht
 
Nach § 18 II ist jedoch keine Gewerbesteuer zu erfassen für einen Übernahmegewinn - verlust nach § 4 beim ÜBERNEHMENDEN RT

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