Umwandlung - Steuer, Bilanzierung HGB

Verschmelzung, HGB, Anschaffungskostenmethode
 
Bilanzierung AK der Höhe nach 
 
3) Hingabe eigener Anteile die nicht neu durch Kapitalerhöhung entstanden sind 

Bei AK Methode durch den für die eigenen Aktien erzielbaren Betrag also maximal das vorsichtig geschätzt Zeitwert Reinvermögen (analog mit Kapitalerhöhung)
 
Achtung bei Buchwertverküpfung berechnet sich der Veräußerungserlöse aus Betrag des zu Buchwerten übernommenen Reinvermögens.
 
 
 
 
ZUSÄTZLICH:
 
Übernehmende RT: Veräußerung nach 272 1b HGB
 
Was bedeuted das:
Grundsätzlich sind die freien Rücklagen wieder so aufzufüllen wie sie bei dem Kauf der eigenen Anteile beansprucht wurden.
 
Bspw: Zum Zeitpunkt X wurden eigene Anteile für 100 € zurückgekauft (Nennbetrag 10). Die Differenz von 90 wird erfolgsneutral mit den Rücklagen (bspw. GRL, JÜ) verrechnet. [sollten diese nicht ausreichen entsteht ein Bilanzverlust] => Somit immer Erfolgsneutral
 
Werden nun diese Aktien hergegeben wird der Veräußerungserlös zuerst die eigenen Anteile von 10 ausgebucht dann:
 
Werden die freien Rücklagen (bspw. GRL) aufgelöst i. H. v. max. 90, sollte sowohl GRL als auch andere Rücklagen zum Rückkauf verwendet werden und das unternehmen erhält nur 40 Mehrerlös ist quotal aufzuteilen.
 
Es wird allerdings niemals etwas in den Jahresüberschuss gesetellt selbst wenn beim Kauf der eigenen Anteile dieser verwendet wurde.
 
Sollte mehr als 90 erhalten werden wird in die freien Rücklagen eingestellt 
 
=> somit immer erfolgsneutral
 
=> Außerdem haben eigene Anteile gemäß § 71b AktG keine Rechte
 

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