Umwandlung - Steuer, Bilanzierung HGB

Steuer, Verschmelzung
 
Was ist bei steuerlichen Einlangenkonto beim Up und Downstream Meger zu beachten (jeweils 1 Punkt)

Up Stream: § 29 II S2 KSTG:
Kürzung des hinzurechnungsbetrags des stl. Einlagenkontos des übertragenden RT beim übernehmenden RT im Verhältnis der Anteile im Besitz
 
Down Stream: § 29 II S3 KSTG:
Kürzung des eigenen stl. Einlagenkontos beim übernehmden RT in der Höhe in der der übertragende RT Anteile an der übernehmenden hatte

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