Umwandlung - Steuer, Bilanzierung HGB

Steuer, Spaltung
 
Welche drei Ausanhmen gibt es dass bei einer Spaltung der gemeine Wert angesetzt werden muss und zählt dies dann für alle WG?

1) §15 II S.1 Veräußerung an ausstehende Person im Rahmen der Spaltung wenn 100 % Beteiligung bzw. MU vor 3 Jahren erst erhalten wurde und es sich im Grunde um keinen Teilbetrieb handelt 
=> Anwendung nur auf des gemeinen Werts nur auf die Beteiligung
 
2) Verkauf kummulativ 20 % der ursprünglichen Anteile (Wert Teilbetrieb/Wert ursprünglicher Gesamtbetrieb x Anteile = ursprüngliche Anteile) 
innerhalb von fünf Jahren
 
3) Gesellschafterstämme: 
Nach Auf/Abspaltung nicht mehr alle Gesellschafter gleich beteiligt (Kann umgangen werden wenn Gesellschafter bereits 5 Jahre beteiligt sind)
 

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