Umwandlung - Steuer, Bilanzierung HGB

HGB; Spaltung
 
 
Wie ist die Abspaltung beim übertragenden RT zu bilanzieren? 
 
 

 
GuV
Es handelt sich um einen durch das Gesellschaftsverhältnis
veranlassten Vorgang. Folge = keine GuV‐Wirkung
 
Bilanz
Abspaltungsbedingte Vermögensmehrung: 
EK: Erfassung in der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
 
Abspaltungsbedingte Vermögensminderung:
EK: Herabsetzung des Kapitals in folgender Reihenfolge
1) Gewinnvortrag
2) GRL/frei verfügbaren RL
3) Kapitalrücklagen
4) Gesetzlichen Rücklagen § 150 AktG
5) Kapitalerhöhung erforderlich
 
Bei GmbH ist zu beachten, dass die Abspaltung nicht dazu
führen darf, dass das EK gemessen zu Buchwerten unter die
Stammkapitalziffer sinkt.
 
Auf die Kapitalherabsetzung kann verzichtet werden wenn die Gesellschaft nachweist (durch Zwischenbilanz), dass zwischen Schlusbilanzsstichtag und HR Eintragung mit dem verbl. Vermögen Gewinn gemacht wurde
 

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