Gesetze und Richtlinien

Zu den Personen und Organisationen, die der Sponsor mit der Studiendurchführung  beauftragen kann, gehören:

  • Apotheken
  • Prüfzentren
  • Gefängnisse
  • Behindertenwerkstätten
  • Auftragsforschungsinstitute
  • Hochschulinstitute
 

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