Sanktionen und Strafvollzug

Was ist die Sicherungsverwahrung?

§§ 66 ff StGB:
=> ,,letzte Notmaßnahme der Kriminalpolitik'' zum Schutz der Allgemeinheit vor nach Verbüßung ihrer Strafe weiterhin als gefährlich eingestufte Tätern
=> nach Verbüßung der Freiheitsstrafe fortgesetzter Freiheitsentzug als über den Schuldausgleich hinaus gehendes Sonderopfer für die Allgemeinheit = ultima ratio
 
- unbegrenzte Dauer , jedoch Überprüfung der Gefährlichkeit mindestens jährlich, ab einer Vollzugsdauer von zehn Jahren alle neun Monate
- Vollzug in eigenen Anstalten, in allg. JVAs mind. abgegrenzter Teil

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