Investition & Finanzierung

Aktienarten nach Umfang der Rechte

- Stammaktien: gewähren dem Inhaber sämtliche im Aktiengesetz für den Normalfall vorgesehenen Rechte: Teilnahme an der Hauptversammlung, Recht auf Auskunftserteilung auf der HV, Stimmrecht auf HV, Recht auf Dividende, Recht auf Anteil am Liquidationserlös, Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen. 
 
- Vorzugsaktien: gewähren Vorrechte hinsichtlich de Ansprüche auf Dividenden, Stimmrecht, Bezugsrecht oder Liquidationserlösen ggüber Sammaktionären.

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