Verstoß gegen 52 III StPO. BVV?

Verwertungsverbot. Ausnahme: Zeuge kannte seine Rechte und hätte auch mit Belehrung ausgesagt. Keine WS-Lösung möglich, da nicht disponibel.
Fall: Entscheidung 30:
B wird ohne Belehrung vernommen und belastet seinen Bruder und sagt wo Raubgut ist. Aussage unverwertbar, aber gefundene Beute mit DNA und Fingerabdrücken

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