Umwandlung - Steuer, Bilanzierung HGB

Bilanzierung bei Auf- oder Abspaltung wenn Anteilsinhaber sowohl am ÜT RT als auch am ÜN RT beteiligt sind und keine Anteilsgewährung erfolgt.

Sind bei einer Auf- oder Abspaltung die Anteilsinhaber sowohl am übertragenden als auch am übernehmenden Rechtsträger beteiligt (z.B. im Fall eines sog. sidestream- split-up bzw. -spin-off) und erfolgt keine Anteilsgewährung, werden im Falle einer Erhöhung des inneren Werts der Beteiligung an dem übernehmenden Rechtsträger
nachträgliche Anschaffungskosten auf diese Beteiligung aktiviert

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