Strafrecht BT I (Vermögensdelikte) 2019  

01. Diebstahl

Wann stiehlt der Täter gewerbsmäßig i.S.d. § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB?

Der Täter stiehlt schon bei der ersten Tat "gewerbsmäßig", wenn er in der Absicht handelt, sich - und nicht nur Dritten - aus der wiederholten Begehung von Diebstählen eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und Erheblichkeit zu schaffen.

Diskussion