öR 9 - Staatshaftung 

Ungeschriebener öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

Kann sich der Bereicherungsschuldner auf Entreicherung berufen?

I. Nur wenn wirklich Entreicherung vorliegt
 
II. Der Hoheitsträger kann sie nie darauf berufen
 
III. Der Bürger nur, wenn er nicht grob fahrlässig die Rechtsgrundlosigkeit verkannt hatte. 

Diskussion