Wie ist die Beweiserhebung durchzuführen?

  • Strengbeweisverfahren
    • Aufklärung aller tat- und schuldrelevanten Umstände
    • Beweiserhebung darf nur in der nach §§ 249-256 StPO vorgeschriebenen Form durchgeführt werden
  • Freibeweis
    • formlos
    • nur für prozessuale Tatsachen

Diskussion